Kettenprüfungen
Prüfung aller Kettengehänge durch geschultes Fachpersonal
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Kettenprüfungen
Alle Anschlagketten sowie Kettengehänge von Kränen müssen nach den Unfallvorschriften UVV lt. VBG 9a, mindestens einmal im Jahr durch geschultes Fachpersonal geprüft werden.
Die Überprüfung beinhaltet:
– Sichtprüfung
– Funktionsprüfung
– Belastungsprüfung
– Maßprüfung
– Zerstörungsfreie Rissprüfung (alle 3 Jahre)
Zum reibungslosen Ablauf prüfen wir die Kettengehänge in unserem betrieb in Rieden. Dort haben wir die nötigen Maschinen, Ersatzteile sowie das Zubehör griffbereit
und können die beschädigten Kettengehänge nach Absprache direkt fachgerecht reparieren oder entsorgen.
Wir erstellen für die geprüften Kettengehänge natürlich ein Prüfprotokoll, welches Sie bei einer „BG-Besichtigung“ auf Ihrer Baustelle vorlegen müssen.